Startseite » Corona-Update: 2G ab Mi. 24.11.21
Ab Mittwoch gilt nach der neuen NRW Corona-Schutzverordnung im actiVita die 2G-Regel. Ein negativer Schnelltest reicht dann zum Trainieren nicht mehr aus (Ausnahme: Schüler bis einschließlich 15 Jahre – Schultestung).
Im Falle einer Kontrolle durch z.B. das Gesundheitsamt muss der gültige Nachweis trotzdem vorgezeigt werden können!
Des Weiteren …
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